Häufige Fragen (FAQ)

Wir haben Ihnen anbei eine Auswahl der an uns oft gestellten Fragen von Mandanten mit unseren Kommentaren zusammengestellt. Haben Sie weitere Fragen, dann kontaktieren Sie uns unter Kontakt.


Was kostet mich ein Steuerberater?

Die Gebühren für Ihre Steuerberatung werden nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet.

Diese sieht Wertgebühren für bestimmte Leistungen vor, wie z.B. die Erstellung von Einkommensteuererklärungen, Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen. Die Höhe der Wertgebühr richtet sich dabei nach der vorgegebenen Höhe der Gegenstandswerte (z.B. Einkünfte, Umsatz, Bilanzsumme) sowie den dafür benötigten Zeitaufwand. Durch eine gute Vorarbeit können Sie also selbst Einfluss auf die Höhe der Kosten nehmen.
Andere Leistungen, wie z.B. Beratungsgespräche, werden nach Zeitgebühr, also den tatsächlich angefallenen Stunden, abgerechnet.

Sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen die Zusammensetzung der Kosten gerne auch persönlich. Für uns ist es wichtig, dass unsere Kosten für Sie transparent sind.

Hinweis:
Die Steuerberatergebühren können bei der Einkommensteuer wieder teilweise abgesetzt werden. Außerdem haben Sie die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Dies gilt z.B. auch für Besitzer von Photovoltaikanlagen, sofern Sie zur Regelbesteuerung optiert haben.

Warum kann man i.d.R. am Telefon keine genaue Kostenschätzung für die Steuererklärung erfragen?

Es erreichen uns immer wieder telefonische Anfragen, was denn die Erstellung einer Steuererklärung kostet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne weitere Details den Zeitaufwand nicht „mal schnell“ abschätzen können. Bei der Erstellung der Steuererklärung gehen wir auf Ihre individuellen Verhältnisse ein.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin, bei dem wir nach der ersten Sichtung der Unterlagen Ihnen einen Kostenrahmen nennen können. Individuelle Beratungsgespräche werden nach Zeitgebühr, also den tatsächlich angefallenen Stunden inkl. der Nachbereitung, abgerechnet.

Was erwartet mich beim Erstgespräch?

Im Mittelpunkt des Erstgespräches steht für uns immer das persönliche Kennenlernen und der Umfang der von uns zu erbringenden Tätigkeiten. Weiterhin erläutern wir mögliche Fristen und Termine beim Finanzamt, geben Ihnen Informationen zur Firmengründung und stellen Ihnen die Leistungspalette für eine vollumfassende Steuerberatung dar.

Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?

Den Einkommensteuerbescheid vom letzten Jahr, die Lohnsteuerbescheinigung, die Steueridentifikationsnummer und bei Gewerbetreibenden noch die Gewerbeanmeldung.

Bringen Sie ca. 1 h Zeit, Ihre Fragen und auch eine gewisse Neugier mit.

Was kostet mich ein Erstgespräch?

Für uns steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Mittelpunkt unserer Mandatsbeziehung. Daher vereinbaren wir bei Dauermandatsverhältnissen (z. B. gewerbliche Mandate) immer einen Ersttermin. Dieser Termin zum Kennenlernen ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Möchten Sie bei dem Ersttermin auch eine steuerliche Beratung, so rechnen wir diese nach Zeitgebühr ab.

Ich will den Steuerberater wechseln. Was benötigen Sie von mir und wann kann ich wechseln?

Die Entscheidung, wen Sie mit der Bearbeitung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen, ist alleine Ihre persönliche Entscheidung. Ein Wechsel ist daher jederzeit möglich, wenn Sie bei Ihrem bisherigen Steuerberater nicht an einen Vertrag gebunden sind. Sollten Sie einen Beratungsvertrag besitzen, so müssen Sie diesen unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen rechtzeitig kündigen.

Entscheiden Sie sich für eine Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei, dann ermitteln wir im ersten Schritt, welche Unterlagen wir in Ihrem Fall benötigen, z.B. die letzte Saldenliste, um die Buchführung weiterzuführen sowie die aktuellen Belege.

Nach der Berufsordnung der Steuerberater ist Ihr bisheriger Berater verpflichtet, bei Mandaten die notwendigen Daten unverzüglich auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen.

Die Steuerkanzlei Bruckelt arbeitet seit Jahren mit den Programmen der DATEV eG.
Wenn Ihr bisheriger Steuerberater ebenfalls mit DATEV Programmen gearbeitet hat, besteht die Möglichkeit, Ihre bereits bei DATEV gespeicherten Daten einfach und unkompliziert auf unsere Kanzlei-Beraternummer umzuschreiben.
Es ist dann ein nahtloser Übergang Ihrer Buchführungsdaten gewährleistet.
Ein unterjähriger Steuerberaterwechsel kann damit problemlos und ohne Zeitverluste erfolgen.

Kann ich meine Buchführung auch digital bei Ihnen machen lassen?

Natürlich und sogar sehr gerne! Wir bieten Ihnen die digitale Buchführung mit „Unternehmen online“ der DATEV eG an. Dabei bleiben die Papierbelege bei Ihnen vor Ort im Unternehmen.

Sie müssen lediglich die Belege per Scanner oder mit dem Mobiltelefon in die DATEV Cloud „Unternehmen online“ hochladen, das Buchen erfolgt dann bei uns in der Kanzlei.

Ihr Vorteil: Die Belege werden sicher im Rechenzentrum der DATEV archiviert und zudem haben Sie ein revisionssicheres Belegarchiv für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestaufbewahrungsfrist von 10 Jahren.

Wie unterstützen Sie Privatpersonen bei der Digitalisierung?

Über „DATEV Meine Steuern“ können uns auch Privatpersonen ihre Belege und Informationen über die zertifizierte DATEV Cloud zur Verfügung stellen - geschützt vor fremdem Zugriff. Sämtliche Auswertungen sowie Ihre Steuererklärung können dann von uns online für den Mandanten erstellt und dort abgelegt werden.

Wie unterstützen Sie mich als Existenzgründer?

Für Existenzgründer ergeben sich gerade im Vorfeld der Geschäftstätigkeit sehr viele Fragen, für die wir gerne Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner sind. Wir erstellen und erörtern dabei gemeinsam die Planzahlen für die ersten drei Jahre und ggf. auch Ihren Businessplan. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt und der Umsatzsteueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Zusätzlich klären wir, wie Sie sich in Bezug auf Krankenversicherung und Altersvorsorge aufstellen sollten. Wir informieren Sie, ob Sie sich beim Gewerbeamt oder nur beim Finanzamt anmelden müssen.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z. B.

  • wenn die Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen
  • wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Arbeitslohn bezogen hat
  • wenn der Arbeitnehmer bestimmte Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro bezogen hat
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahrs nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist

Gerne besprechen wir mit Ihnen, ob für Sie persönlich eine freiwillige Einkommensteuererklärung sinnvoll ist.

Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Lassen Sie Ihre Steuererklärungen jedoch durch einen Steuerberater, z.B. die Steuerkanzlei Bruckelt erstellen, verlängert sich der Abgabezeitraum bis zum 28. Februar des Folgejahres.

Kann ich meine Unterlagen bei Ihnen auch elektronisch einreichen?

Natürlich können Sie uns Ihre Dokumente per E-Mail oder USB-Stick zukommen lassen. Je umfangreicher die Unterlagen sind, desto eher bietet es sich an, uns diese erstmalig in Papierform zur Verfügung zu stellen. Bei Vermietern, Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten werden vor allem Verträge benötigt, welche von uns kopiert/gescannt werden. Selbstverständlich händigen wir Ihnen alle Unterlagen im Original wieder aus. In der Kanzlei verbleiben grundsätzlich nur (digitale) Kopien Ihrer Unterlagen und Auswertungen.